Förderung von Maßnahmen Agentur für Arbeit / Jobcenter

AZAV Förderung durch die Agentur für Arbeit oder ein Jobcenter
In unseren Räumlichkeiten bietet die Akademie des Bundesverbandes Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands gGmbH zugelassene zertifizierte Maßnahmen nach AZAV an. Einige unserer Ausbildungen, z. B. die Kosmetikausbildung oder die Fußpflegeausbildung, werden von der Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter gefördert.
Individuelle, freie Förderung durch die Agentur für Arbeit oder ein Jobcenter
Ebenfalls kannst Du eine "Freie Förderung" gemäß Sozialgesetzbuch, Drittes Buch §10 SGB III beantragen. Es handelt sich um eine Förderung mit "Erhebungsbogen für Maßnahmen im Einzelfall betriebliche Tätigkeiten zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten gemäß §48 SGB III mit Einwilligung der Agentur für Arbeit".
Ebenfalls sind Leistungen für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme § 16 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i.V.m. §§ 81, 84 und 86 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) möglich.
Frage bei deinem Berater bei der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter!
Weitere Fördermöglichkeiten durch den Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an arbeitslose Personen gezahlt wird, die sich selbständig machen
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